Meldepflichten der Schweiz
Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Aktien mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen der entsprechenden Gesellschaft sowie der SIX Swiss Exchange gemeldet werden, wenn damit bestimmte Grenzwerte über- oder unterschritten oder erreicht werden. Die Abstufungen sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % der Stimmrechte. Die Details sind im...
- Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) sowie der
- Börsenverordnung FINMA (BEHV-FINMA) geregelt.
Bitte beachten Sie auch die SIX DO Publikationsplattform für bedeutende Aktionäre: