Der Verwaltungsrat kontrolliert die Geschäftsführung und ist für die strategische Ausrichtung sowie die Festlegung der Rechnungslegungs- und Finanzierungsgrundsätze verantwortlich. Die Konzernleitung befasst sich mit allen konzernrelevanten Themen, entscheidet im Rahmen ihrer Kompetenzen und stellt Anträge an den Verwaltungsrat.
Der Präsident der Konzernleitung und die Konzernstabsleiter für Finanzen und Controlling sowie für Unternehmensentwicklung bilden das Corporate Center. Sie unterstützen den Verwaltungsrat bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung.